Musikschule für Akkordeon und musikalische Frühförderung

Spenden

Sie wollen uns eine Spende zukommen lassen?

Darüber würden wir uns riesig freuen. Ihr Geld ist für viele Projekte willkommen. Hier sind ein paar Beispiele:

  • Jugendarbeit: Theater- und Konzertbesuche zur kulturellen Weiterbildung, gemeinsame Ausflüge zur Stärkung der Gemeinschaft, Hüttenwochenende, Zeltlager, außerfachliche Aktivitäten
  • Orchesterarbeit: Probenwochenenden zur Vorbereitung auf Konzerte, Reise zu Wertungsspielen, Kauf von Noten, Notenständer, Ersatz von Verschleißmaterial wie z. B. diverse Kabel
  • Orchesterinstrumente: Anschaffung und Wartung der Musikinstrumente, die nur im Orchester gespielt werden können, z.B. Bassakkordeon, Elektronium, Stagepiano, Schlagzeug, Perkussion, Pauken usw.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Schalten von Anzeigen in der Presse, Plakate mit Unterrichtsangeboten, Informationsbroschüren, Flyer, Faltblätter
  • Verwaltung: Jährlich fällige Softwarelizenzen für die Vereinsverwaltung, für die Buchhaltung und für den Internetauftritt, Supportleistungen, Aktualisierung der Hardware (PC, Drucker, Netzwerk)

Der Bedarf ist also vielfältig. Genau so vielfältig können Sie spenden: Zum Beispiel einen einmaligen Betrag per Überweisung oder Zusendung eines Schecks, oder einen regelmäßigen Betrag durch Einrichten eins Dauerauftrags oder über eine (passive) Vereinsmitgliedschaft bei AccoMusica.

Gerne können Sie das Spendenziel auch einfach weg lassen und nur das Wort „Spende“ angeben.

Achtung: Seit 1. Januar 2023 haben wir eine neue Bankverbindung:

Natürlich können Sie auch einfach etwas überweisen:

IBAN: DE77 6605 0101 0108 3598 11
BIC: KARSDE66XXX

Wenn Sie uns im Verwendungszweck oder parallel z.B. in einer E-Mail Ihre Adresse mitteilen oder wir Ihre Adresse bereits haben (z. B. weil Sie Vereinsmitglied sind oder Unterricht bezahlen), erhalten Sie automatisch spätestens zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung (“Spendenbescheinigung”), die Sie in Ihrer Steuererklärung verwenden können.

Bei Spenden bis 200 Euro genügt auch der Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg, wenn Sie folgende Angaben im Verwendungszweck machen:

SPENDE FÜR (Ihr Spendenziel, z. B. Jugendarbeit)
FREISTELLUNG FA ETTLINGEN VOM 25.11.2021, AZ 31197/20305

Hinweis:

Eine Spende ist gegen eine Zuwendungsbestätigung für den sog. ideellen Bereich (Jugendarbeit, Vereinsarbeit) sowie für den Zweckbetrieb (Musikunterricht, musikalische Veranstaltungen) möglich. Nur dürfen Sie als Spendenziel keine Person angeben, denn dann liegen die Voraussetzungen für eine Spende nicht mehr vor. Natürliche Personen gehören nämlich nicht zu den begünstigten Empfängern i.S. des § 10b EStG. In diesem Fall dürfen wir leider keine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) ausstellen.

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